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Früherkennung |
Eigenverantwortliche
Gesundheitsvorsorge |
Sehr geehrte
Patientin,
bei Ihrem Besuch in unserer
frauenärztlichen Praxis möchten wir Ihnen die für Ihre
Gesudheit die bestmögliche Vesorgung anbieten.
Welche Leistungen haben
die gesetzlichen Krankenkassen für die Früherkennung
festgelegt?
Ab dem 20. Lebensjahr
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- Erhebung der Vorgeschichte
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- Spiegeleinstellung des Muttermundes
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- Abstrich vom Muttermund - ‚Pap-Test'
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- Gynäkologische Tastuntersuchung
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- Beratung und weitere Abklärung
Bis zum 25. Lebensjahr
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- Jährliches Chlamydien Screening
Ab dem 30. Lebensjahr
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- Abtasten der Brustdrüsen und der
zugehörigen Lymphknoten
Ab dem 35. Lebensjahr
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- KOT Test (+ HPV Screening) alle 3 Jahre
Ab dem 45. Lebensjahr
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- Untersuchung des Enddarmes
Ab dem 50. Lebensjahr
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- Test auf Blut im Stuhl - bis zum 55.
Jahr jährlich, danach nur alle 2 Jahre
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- zwischen dem 50. - 55. Lebensjahr
jährlich ein Stuhltest auf mögliche
Blutungsquellen im Magen oder Darm
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- ab dem 55. Lebensjahr Stuhltest 2 mal im Jahr oder alle 10 Jahre 1 x Darmspiegelung ( falls Darmspiegelung durchgeführt wurde, besteht kein Anspruch mehr auf einen Papierstreifen-Test )
Die gesetzliche Grundlage für
die kassenärztliche Versorgung der Patienten stellt das
Sozialgesetzbuch V. dar. Im § 12 heißt es:
"Die Leistungen
müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; Sie
dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Leistungen, die nicht notwendig sind, können Versicherte nicht
beanspruchen, dürfen die Leistungsbringer nicht bewirken und
die Krankenkassen nicht bewilligen."
| Weitere
ärztliche Untersuchungen über den Umfang der Leistungen der
gesetzlichen Krankenkassen können die Sicherheit der
Standarduntersuchung erheblich erhöhen. Diese sind im Einzelfall
sinnvoll, können jedoch nicht im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften erbracht werden.
Deshalb bieten wir Ihnen ein Ergänzungsprogramm
an, damit Sie diese erweiterten Vorsorgemaßnahmen für sich in
Anspruch nehmen können. Wenn Sie diese Untersuchungen wünschen,
müssen diese Leistungen privat nach der Gebührenordnung für Ärzte in
Rechnung gestellt werden.
Bitte sprechen Sie uns auf die zusätzlichen
Untersuchungen an. Wir beraten Sie gerne entsprechend Ihrer
individuellen Situation.
Liegt eine Erkrankung vor oder ergibt sich ein
Verdacht auf eine Erkrankung, werden weitere notwendige Maßnahmen
von der Krankenkasse übernommen.
Ultraschall der Brust Kontrolle beider Brüste
und der dazugehörigen Lymphdrüsen. Obwohl heute jede 10. Frau im
Laufe ihres Lebens an Brustkrebs erkrankt, ist der routinemäßige
Ultraschall keine Kassenleistung. Bei der Ultraschalluntersuchung
der Brustdrüse kann man Veränderungen wie Knoten bzw. Zysten
feststellen, die noch nicht tastbar sind.
Ultraschall der inneren Organe Verbesserte
Untersuchung von nicht tastbaren Veränderungen der inneren
Geschlechtsorgane. So können ev. Schleimhautveränderungen der
Gebärmutter, nicht tastbare Tumoren und Eierstockzysten entdeckt
werden. Diese können mittels Ultraschall früher nachgewiesen werden
als mit der einfachen Abtastung.
Ultraschallkontrolle einer Spirale Eine nicht
korrekt liegende Spirale vermindert die Zuverlässigkeit dieser
Verhütungsmethode. Regelmäßige Kontrollen verringern das Risiko
einer ungewollten Schwangerschaft.
Follikelmessung Messung der
Gebärmutterschleimhaut und der Follikelgröße zur Bestimmung des
Eissprungs bei unerfülltem Kinderwunsch in der ersten Zyklushälfte
am 12. - 14. Zyklustag.
Thin-Prep Pap-Test:
Dieser Test ist ein viel genauerer Krebsvorsorgetest mittels Bürste. Die so tiefer gewonnenen Zellen aus dem Gebärmutterhals werden zunächst in einer Lösung "abgewaschen". Durch ansschließende Zentrifugation werden Bestandteile wie Blut, Schleim und Bakterien beseitigt und der Abstrich wird nach spezieller Färbung viel deutlicher gemacht und ermöglicht somit eine eindeutigere Identifizierung von bösartigen Zellen.
HPV - Test Bei diesem Gebärmutterhalsabstrich
wird der Stamm des Human Papilloma Virus (HPV) bestimmt. 6.200
Frauen erkranken jährlich an Gebärmutterkrebs, Auslöser für die
Krebserkrankung ist die Infektion mit HPV, die durch derzeitige Form
der Krebsvorsorge nicht nachgewiesen werden kann. Der Virus wird
durch Geschlechtsverkehr übertragen. Rund 80 % aller Frauen
infizieren sich damit im Laufe des Lebens. Schafft die körpereigene
Immunabwehr es nicht, den Virus zu bekämpfen, kann dieser den Krebs
auslösen.
Impfung gegen HPV (Typ 6, 11, 16 und 18) zur Vorbeugung von Gebärmutterhalskrebs. (Stand 01.01.07). Diese einmalige Impfung gegen Krebs ist eine Revolution in dem Kampf gegen bösartige aber auch gutartige Tumore im Genitalbereich. Das Präparat Gardasil besteht aus 3 Spritzen (je 155 €) die im Abstand von 2 unf 6 Monaten nach der ersten Applikation verabreicht werden. Die gesetzlichen Kassen übernehmen hierfür die Kosten für Mädchen zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr.
Die Impfung ist am sinnvollsten bei jungen Mädchen vor dem ersten Geschlechtsverfkehr (z.B. ab dem neunten Lebensjahr) aber kann auch unbegrenzt vom Alter durchgeführt werden.
Vor der Impfung sollte durch ein Abstrich vom Muttermund festgestellt werden ob Sie nicht bereits mit den Viren infiziert sind; ansonsten macht die Impfung keinen Sinn mehr ( = HPV-Abstrich ).
Es ist noch nicht bekannt wie lange die Wirkung der Impfung anhält, also wann eine Auffrischumpfung erdorderlich ist.
Die Impfung bietet auch gegen sog. "Feigwarzen" einen Schutz.
Hormonspiegel
Bin ich
in den Wechseljahren? Brauche ich zusätzlich Tabletten? Es werden
Hormone der Anhangdrüse und der Eierstöcke bestimmt. Die
Hormonspiegel in Blut zeigen, ob die Wechseljahre schon eingetreten
sind und ob ein Hormonmangel vorliegt, der u.a. zu den bekannten
Östrogenmangelschäden wie Knochenschwund und Veränderungen der
Blutfette führen kann.
Untersuchungen auf sexuell
übertragbare Krankheiten
Die Untersuchung beinhaltet die labortechnische
Abklärung von bakteriellen und viralen, durch Sexualkontakt
übertragbaren Krankheiten.
Chlamydieninfektion
verursacht ganz unterschiedliche Beschwerden, die von völliger
Symptomlosigkeit über vermehrten Ausfluß, unklare
Unterbauchbeschwerden, Blutungen, Eileiterentzündungen und
Verwachsungen im Bauchraum bis zur Unfruchtbarkeit führen können.
Zur Diagnosestellung ist ein spezieller Abstrich vom
Gebärmutterhals erforderlich.
HIV - AIDS
HIV - Antikörper -Test
AIDS ist eine Krankheit, die viele Menschen beunruhigt. Manch einer fürchtet, sich angesteckt zu haben. Eine ausführliche Beratung kann hier weiterhelfen, die persönlichen Risiken abzuschätzen und die Entscheidung für oder gegen einen HIV-Test zu treffen.
Der HIV-Test ist eine spezielle Untersuchung des Blutes - er ist nicht Bestandteil der üblichen Kontrolle der Blutwerte. Gesucht wird nach dem Vorhandensein von Abwehrstoffen (Antikörpern), die der Körper als Reaktion auf eine Ansteckung mit dem HI-Virus bildet. Deshalb ist der HIV-Test auch kein AIDS-Test, denn er weist die Infektion mit dem HI-Virus nach, nicht die AIDS-Erkrankung.
Gut zu wissen ...
Ein HIV-Test darf nur mit Ihrem Einverständnis durchgeführt werden. Er sollte mit einer ausführlichen Beratung vorher und mit einer persönlichen Mitteilung des Ergebnisses - unabhängig ob positiv oder negativ - verbunden sein.
Eine Ansteckung mit dem HI-Virus lässt sich bei den meisten Menschen durch den HIV-Test nach 10 bis 12 Wochen nachweisen. Nur in ganz seltenen Fällen werden Antikörper erst später als drei Monate nach einer Infektion gebildet. Liegt also eine Ansteckung drei Monate oder länger zurück, wird sie nahezu zuverlässig angezeigt. Ein kürzerer Abstand nach einer möglichen Infektion kann zu einem falsch negativen Ergebnis führen, weil noch nicht genügend testbare Antikörper gebildet wurden.
Um den Test durchführen zu können, wird eine kleine Menge Blut abgenommen. In einem ersten Suchtest (ELISA) wird nun nach den Antikörpern gegen das HI-Virus gesucht. Dieser Test ist sehr empfindlich. Es kann daher vorkommen, dass manchmal auch andere Antikörper mitreagieren. Aus diesem Grund muss ein positives Ergebnis (positives Ergebnis = Antikörper gegen HIV gefunden) im Suchtest durch einen Bestätigungstest überprüft werden. So wird sichergestellt, dass nicht irrtümlich ein falsch positives Ergebnis übermittelt wird. Ein auch im Bestätigungstest positives Testergebnis sollte zusätzlich mit einer späteren Blutentnahme nochmals überprüft werden.
Der direkte Nachweis des HI-Virus ist heute zwar möglich, wird jedoch fast ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken durchgeführt. Die Verfahren des direkten Virusnachweises sind für eine generelle Anwendung zu aufwendig und nicht so sicher wie die Antikörpertests.
Was der Test aussagen kann
Ein HIV-Test kann zweierlei aussagen: Wurden Antikörper gegen das HI-Virus im Blut gefunden (HIV-positiv), so hat zu einem früheren Zeitpunkt eine Ansteckung mit dem HI-Virus stattgefunden. Das HI-Virus kann vor allem in der ersten Zeit nach der Ansteckung, aber auch danach, lebenslang unter bestimmten Umständen (ungeschützter Sexualverkehr, direkter Blutkontakt, Übertragung von der Mutter auf ihr Kind) an andere Menschen weitergegeben werden. Ein positiver HIV-Test sagt nichts darüber aus, wann ein infizierter Mensch an AIDS erkranken wird. Ein positives Resultat ist meist ein Schock und bedeutet einen tiefen Einschnitt in das bisherige Leben. Viele Fragen und Ängste tauchen auf, vor allem um die eigene Zukunft, aber auch um den wirksamen Schutz von Partnern vor Ansteckung. Welche Lebensführung für den betroffenen Menschen sinnvoll ist, wie eine Gefährdung anderer bei Sexualkontakten ausgeschlossen werden kann, wem man sich mitteilen kann, welche und wann eine Therapie/Behandlung sinnvoll ist, all diese Fragen und Probleme können mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin oder in einer Beratungsstelle besprochen werden. Dort können Sie auch Adressen von Selbsthilfegruppen erfahren. Wurden keine Antikörper gegen das HI-Virus gefunden (HIV-negativ), so hat keine Ansteckung stattgefunden, wenn der Test 10 bis 12 Wochen nach dem letzten Infektionsrisiko gemacht wurde. Der HIV-Test kann jedoch keine Aussage über eine Infektion in den letzten Wochen oder gar Tagen vor dem Test machen. Auch ein negatives Ergebnis des HIV-Tests sollte besprochen werden, denn es bedeutet keine Sicherheit vor einer zukünftigen Ansteckung! Für Ihre zukünftige Sicherheit und Ihren Schutz können nur Sie selbst Verantwortung übernehmen, zum Beispiel durch das Benutzen von Kondomen.
Wann der HIV-Test sinnvoll sein kann
- Der HIV-Test wird zur Sicherheit von Blut-, Samen- und Organspenden durchgeführt. - Zur Abklärung der Ursache bestimmter gesundheitlicher Beschwerden (langanhaltendes Fieber, langanhaltende massive Durchfälle, Hauttumore oder Schwellungen der         Lymphknoten über mehrere Monate etc.) kann ein HIV-Test sinnvoll sein, wenn andere Ursachen nicht gefunden wurden und ein früheres Ansteckungsrisiko nicht         auszuschließen ist. Ihr Arzt wird dies gegebenenfalls mit Ihnen besprechen.
-Für Paare oder Frauen mit Kinderwunsch ist der Test sinnvoll, wenn ein früheres Ansteckungsrisiko nicht auszuschließen ist.
-Auch bei dem Wunsch nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr ist der Test sinnvoll, wenn bei einem Partner ein früheres Ansteckungsrisiko bestanden hat.
Wenn Unsicherheiten oder Ängste bezüglich einer möglichen Ansteckung bestehen oder wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich persönlich beraten lassen.
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Ambulante Operationen - Praxis Dr. medic. V. Costea, Koblenzer Straße 2, 56477 Rennerod, Tel. 02664-1007 |
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- Entfernung von suspekten Muttermalen und Hautveränderungen
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